Hinweis für Grundstückseigentümer
Nach Wasserhaushaltsgesetz sind Grundstückseigentümer verpflichtet, den Zustand und die Funktionsfähigkeit ihrer Abwasserleitungen zu überwachen. Mit Blick auf die Umsetzung dieser Anforderungen in NRW hat der nordrhein-westfälische Landtag die Landesregierung beauftragt, den § 8 der Selbstüberwachungsverordnung NRW zu ändern (Landtags-Beschluss vom 19.12.2019, Drucksache 17/8107). Diese Neuregelung sieht u.a. vor, dass die bisherige Prüffrist 2020, die für private Abwasserleitungen galt, die in Wasserschutzgebieten häusliches Abwasser führen und nach 1965 erstellt wurden, entfallen ist.
Trotzdem versuchen immer wieder windige Firmen, mit Lockangeboten zu ködern. Sollte das bei Ihnen der Fall sein, fragen Sie bitte bei Ihrem Abwasserbetrieb nach:
Ansprechpartner:
- Frank Kießling
Kontakt: Tel. 02192-88-350, frank.kiessling(at)hueckeswagen.de - Antje Weidlich
Kontakt: Tel. 02192-88-351, antje.weidlich(at)hueckeswagen.de
Dichtigkeitsprüfungen von Neubauten und größeren Umbauten
Bei Neubauten oder starken Umbauten ist sehr wohl eine Dichtheitsprüfung durch eine Fachfirma mit Sachkundenachweis fällig.
Das Protokoll ist durch den Hauseigentümer aufzubewahren und auf Verlangen der Stadt oder dem Kreis vorzulegen. Auf der Seite des LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen) können hierzu zahlreiche Informationen entnommen.
Weitere Infos zur Dichtheitsprüfung
von der Verbraucherzentrale NRW:
Zustands- und Funktionsprüfung
Verschiedene Videos zur Hausentwässerung