Erinnerung zur Abgabe der Grundsteuererklärung
Daten notwendig für die Grundsteuerreform
Zurzeit werden im Zuge der Grundsteuerreform in ganz Deutschland neue Bemessungsgrundlagen für den gesamten Grundbesitz ermittelt. Hierfür tragen alle Eigentümerinnen und Eigentümer die aktuellen Merkmale ihres Objektes zusammen und geben diese in Form einer Feststellungserklärung bei ihrem zuständigen Finanzamt ab. Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist am 31. Januar 2023 abgelaufen.
Stadtkämmerin Isabel Bever kann gut nachvollziehen, dass diese Erfassung einen Aufwand für die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer darstellt, bittet aber um Verständnis: „Beim Finanzamt sind leider immer noch nicht alle Erklärungen eingegangen. Dies ist aber nötig, damit die Gemeinden mit Unterstützung des Landes neue Hebesätze bestimmen können. Die Grundsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen einer Kommune. Mit ihnen werden unter anderem der Bau und Betrieb von Straßen, Schulen und Kindergärten finanziert. Auch sportliche und kulturelle Angebote sind auf die Grundsteuer angewiesen. Deswegen bitte ich die Hückeswagenerinnen und Hückeswagener um Mithilfe und Abgabe der Grundsteuererklärungen, damit der umfassende Prozess der Bewertung von den Finanzämtern gestemmt werden kann.“
Ende Februar haben die Finanzämter begonnen, die Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Erklärung noch nicht abgegeben haben, an die Abgabe zu erinnern. Sollten Sie die Erklärung bereits abgegeben, aber dennoch ein Erinnerungsschreiben erhalten haben, melden Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Finanzamt. In vielen Fällen lässt sich der Sachverhalt am Telefon schnell klären. So kann zum Beispiel bei der Eingabe ein Zahlendreher passiert sein oder es ist versehentlich das falsche Aktenzeichen angegeben worden.
Für die Entgegennahme und Verarbeitung der Feststellungserklärungen sind ausschließlich die Finanzämter zuständig. Die Schloss-Stadt Hückeswagen ist nicht beteiligt. Die Finanzämter unterstützen aber mit einem ausführlichen Online-Angebot unter www.grundsteuer.nrw.de. Dort gibt es alle wichtigen Informationen sowie Erklärvideos und Klick-Anleitungen für die Abgabe der Erklärung mit ELSTER. Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal) zum Abruf wichtiger Informationen zum Flurstück, wie z.B. die Gemarkung, der Bodenrichtwert oder die Grundbuchblattnummer, ist über die Plattform zu erreichen. Zudem ist dort ein umfangreiches FAQ mit Antworten auf die häufigsten Fragen zu finden. Für individuelle Rückfragen steht die Grundsteuer-Hotline (montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr) unter der Rufnummer 02267/870-1959 (Finanzamt Wipperfürth) zur Verfügung. Der direkte Kontakt mit den Experten klappt am besten nach 13 Uhr.
Wird die Grundsteuererklärung weiterhin nicht abgegeben, werden die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Auch nach einer Schätzung vom Finanzamt besteht weiterhin die Pflicht zur Abgabe der Erklärung. Ab dem 01. Januar 2025 erfolgen die Grundsteuerzahlungen dann nach dem neuen Recht.
Um den Bürgerinnen und Bürgern die Abgabe der Erklärung zu erleichtern, sind nachfolgend die wichtigsten Informationen auf einem Blick zusammengefasst:
Möglichkeiten der Abgabe:
- Online mit ELSTER: www.elster.de
- Elektronisch über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten
- Wenn die Online-Abgabe nicht möglich ist: Vordrucke handschriftlich ausfüllen und abgeben. Papier-Vordrucke gibt es beim Finanzamt.
Serviceangebote der Finanzverwaltung:
- Ausführliche Informationen, Check-Listen, Ausfüllanleitungen für ELSTER und Erklär-Videos zum Grundsteuerportal: www.grundsteuer.nrw.de
- Erklär-Videos auf YouTube: www.youtube.com/c/FinanzverwaltungNRW
- Grundsteuer-Hotline unter 02267/870-1959 (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr)
- Grundsteuerportal (Geodatenportal): www.grundsteuer-geodaten.nrw.de