Herzlich Willkommen auf den Webseiten der Stadt Hückeswagen. Hier haben Sie die Möglichkeit, direkt zu Einstiegspunkten in der Webseite zu springen:

Hückeswagen

Diese Seite wurde von www.hueckeswagen.de ausgedruckt. Sämtliche Rechte an Texten, Bildern und anderen Medien liegen bei der Stadt Hückeswagen.

Kontrast:
Schrift:

Die Umstellung auf ein elektronisches Verfahren beginnt

In diesem Jahr bleibt die Post mit der neuen Lohnsteuerkarte aus. Künftig wird das farbige Dokument aus Pappe durch ein elektronisches Verfahren ersetzt.  Damit entfällt für die Steuerbürger ein gewohntes Ritual. „Die Lohnsteuerkarte in Papierform gehört schon bald der Vergangenheit an und wird durch ein zeitgemäßes und vor allem bürgerfreundliches elektronisches Verfahren ersetzt“, sagte Finanzminister Norbert Walter-Borjans am Montag in Düsseldorf.

Deswegen ist die Lohnsteuerkarte 2010 auch für das Jahr 2011 bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens gültig. Für die erfolgreiche Umstellung des Verfahrens ist es notwendig, dass alle Arbeitgeber die Lohnsteuerkarten ihrer Arbeitnehmer für 2010 noch aufbewahren und nicht Ende des Jahres vernichten. Sie dient bis zur Umstellung weiterhin als Grundlage für die Berechnung der abzuführenden Lohnsteuer. Sofern Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragen sind, gelten diese auch im Jahr 2011 weiter. Ändert sich für 2011 etwas an den Angaben, ist zum Beispiel ein Kind geboren oder eine Ehe geschieden worden, muss der Steuerpflichtige dies dem Finanzamt mitteilen. Nur so kann der Arbeitgeber den richtigen Lohnsteuerbetrag einbehalten, wodurch Korrekturen am Ende des Jahres vermieden werden.

Hintergrund für die Weitergeltung der Lohnsteuerkarte 2010 ist die Umstellung auf ein zeitgemäßes elektronisches Verfahren. Dabei sind ab 2011 nicht mehr die Meldebehörden, sondern die Finanzämter für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z.B. Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen) zuständig. Zukünftig erhalten die Arbeitgeber die für den Lohnsteuerabzug benötigten Daten direkt von der Finanzverwaltung.

Das alte Verfahren war mit einem nicht zu unterschätzenden Aufwand für alle Beteiligten verbunden. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entfällt nun die Weitergabe der Lohnsteuerkarte an den Arbeitgeber. Arbeitgeber sparen sich nun die manuelle Erfassung, Auswertung, Verwaltung und Vernichtung der Lohnsteuerkarten.  „Damit profitieren alle von der Einführung des neuen elektronischen Verfahrens: Unternehmen, Behörden und Bürger“, erklärte Finanzminister Walter-Borjans. Allein durch den Wegfall der Kosten für die Ausstellung der Lohnsteuerkarte in Papier werden zudem bundesweit rund 50 Mio. EUR eingespart.

Weitergehende Hinweise und Informationen zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte finden Sie im Internet unter www.elster.de

Finanzverwaltung NRW ©2010

Hotline für Fragen zur Umstellung auf die elektronische Lohnsteuerkarte

Düsseldorf, den 06.10.10

Ab sofort erhalten Bürger kompetente telefonische Auskünfte auf ihre persönlichen Fragen zum neuen Verfahren

Was geschieht, wenn jemand für das Jahr 2011 erstmals eine Lohnsteuerkarte beantragt? Oder wenn eine Beschäftigte den Arbeitgeber wechselt? Fragen wie diese im Zusammenhang mit der Umstellung auf die elektronische Lohnsteuerkarte werden ab sofort über eine Hotline beantwortet, die von der Finanzverwaltung angeboten wird.

Die Hotline ist von Montag bis Freitag zwischen 9 und 22 Uhr, außerdem samstags und sonntags sowie an bundeseinheitlichen Feiertagen von 10 bis 18 Uhr unter Telefon 01805/23 50 99

(0,14 EUR/min bzw. maximal 0,42 EUR/min) erreichbar. Besonders häufig gestellte Fragen (FAQs) und Antworten zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte sind außerdem im Internet unter

www.elster.de zu finden.

Die Finanzverwaltung stellt die Lohnsteuererfassung auf ein zeitgemäßes, elektronisches Verfahren um. Ab 2011 sind nicht mehr die Meldebehörden wie etwa Einwohnermelde- oder Standesämter für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale zuständig, sondern die Finanzämter. Das neue, elektronische Verfahren soll nicht nur bürgerfreundlicher sein, sondern auch den Verwaltungsaufwand reduzieren.

Lohnsteuerkarten in Papierform wird es dann nicht mehr geben.  Für die Übergangsphase im kommenden Jahr behalten die für das Jahr 2010 ausgestellten Lohnsteuerkarten ihre Gültigkeit und müssen aufbewahrt werden. Wird im Jahr 2011 ein Kind geboren oder eine Ehe geschlossen, muss der Steuerpflichtige dies dem Finanzamt mitteilen. So ist gewährleistet, dass der Arbeitgeber den richtigen Lohnsteuerbetrag einbehalten kann.

Finanzverwaltung NRW ©2010