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Der neue Personalausweis - Die Fakten

Der neue Personalauweise (Foto: BMI)

Zum 01.11.2010 ist bundesweit der neue elektronische Personalausweis eingeführt worden. Seit diesem Tag kann kein Personalausweis nach altem Muster mehr beantragt werden.

Die alten Personalausweise bleiben bis zum Ablauf ihres Gültigkeitsdatums weiterhin gültig.

Der neue Ausweis unterscheidet sich deutlich vom bisherigen Personalausweis:

Das Format ändert sich: Der neue Ausweis hat Scheckkartengröße und passt somit leichter ins Portemonnaie.

Die schon im bisherigen Personalausweis enthaltenen zahlreichen Sicherheitsmerkmale werden für das neue Dokument nicht nur übernommen, sondern noch verbessert. Diese Merkmale machten schon den bisherigen Ausweis zu einem der fälschungssichersten Dokumente der Welt.

Mit neu geschaffenen Funktionen bietet das neue Dokument viele Einsatzmöglichkeiten vor allem im Internet. Zur Nutzung des neuen Ausweises mit diesen Funktionen am heimischen PC ist ein Kartenlesegerät erforderlich.

Der Ausweis ist zehn Jahre gültig, für Personen unter 24 Jahren sechs Jahre.

Vorläufige Ausweise werden mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ausgestellt.

Bei der Antragstellung wird ein biometrisches Passfoto benötigt, welches bereits von Antragsverfahren für Reisepässe bekannt ist.

Die Aufnahme von Fingerabdrücken für den neuen Personalausweis ist im Unterschied zum Reisepass freiwillig.

Die Kosten betragen für einen Personalausweis für Personen ab 24 Jahren 37,00 €, für Personen unter 24 Jahren 22,80 €, Vorläufige Personalausweise 10,00 €.

Noch mehr Informationen

Der neue Personalausweis mit Erklärungen (Foto: BMI)

Die neue 6-stellige Nummer des Ausweises auf der Vorderseite ist gleichzeitig Zugangsnummerbei versehentlich 2-maliger Falscheingabe der PIN.

Im Inneren enthält der Ausweis einen berührungslos lesbaren Computerchip für die neuen elektronischen Funktionen.

Eine wesentliche Innovation ist die neue Funktion des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion). Sie bietet die Möglichkeit, sich im Internet und am Automaten online auszuweisen und seine Identifikation sicher zu belegen.

Für die meisten eGovernment-Anwendungen wird der neue Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion benötigt. Zur Nutzung braucht man des Weiteren eine 6-stellige PIN, ein Kartenlesegerät sowie eine Software für die sichere Verbindung zwischen Ausweis und Computer (z.B. die kostenlose AusweisApp des Bundes).

Nach Freigabe können folgende gespeicherten Daten übermittelt werden:

  • Familienname und Vornamen
  • Geburtsdatum und –ort
  • Anschrift und Postleitzahl
  • Falls vorhanden: Ordens- bzw. Künstlername sowie Doktorgrad


Darüber hinaus ist es möglich, auf Wunsch des Ausweisinhabers/der Ausweisinhaberin, mittels der qualifizierten elektronischen Signatur im Bereich von E-Government- und E-Business weitere Anwendungen durchzuführen. Somit bekommt der Personalausweis eine Unterschriftenfunktion, mit der man Verträge, Anträge etc. über das Internet abwickeln kann. Diese qualifizierte elektronische Signatur erhält man mittels eines Trustcenters

Biometrische Daten, die ebenfalls im Chip gespeichert sind,  werden nie übermittelt. Bei jeder Nutzung der Online-Ausweisfunktion wird geprüft, ob der Ausweis noch gültig und nicht gesperrt ist. Somit wird Missbrauch im Falle des Verlustes des Ausweises verhindert.

Lichtbild, Seriennummer, evtl. Fingerabdrücke werden nur für die hoheitliche Identitätskontrolle durch z.B. Polizeivollzugsbehörden und Zollverwaltung im Chip abgelegt. Sie dienen ausschließlich den staatlichen Stellen zur sicheren Feststellung der Identität. Fingerabdrücke, die ja freiwillig sind, erhöhen die Sicherheit zur Identitätsfeststellung.

Die Sicherheitsstandards des neuen Personalausweises sind auf dem höchsten Niveau.

Nach Produktion des Ausweises wird jedem Antragsteller/jeder Antragstellerin auf dem Postweg ein PIN-Brief übersandt. Die PIN wird für die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises benötigt. Ferner enthält der Brief eine PUK. Diese wird zur Aufhebung der Blockierung der PIN abgefragt, wenn drei Mal eine Falscheingabe der PIN erfolgt ist.

Der Ausweishersteller teilt darüber hinaus dem Antragsteller/der Antragstellerin ein Sperrkennwort mit, mit dem die eID-Funktion an zentraler Stelle gesperrt werden kann. Eine derartige Sperrung ist erforderlich, wenn der Personalausweis gestohlen wurde oder anderweitig abhanden gekommen ist.

Das Ändern der PIN im Bürgerbüro wird mit 6,00 € berechnet, das Entsperren der eID-Funktion ebenfalls mit 6,00 €.

Nutzungsmöglichkeiten

Inzwischen haben viele Dienstanbieter schon Nutzungsmöglichkeiten für den neuen Personalausweis entwickelt. Auch bei der Schloss-Stadt Hückeswagen gibt es schon einige Möglichkeiten, den neuen Personalausweis für Online-Dienste einzusetzen. Eine Übersicht können Sie hier einsehen.

Weitere Nutzungsmöglichkeiten gibt es hier.

Umfassene Infos

Umfassende Informationen zum neuen Personalausweis mit allen Funktionen erhalten die Antragsteller und Antragstellerinnen bei der Beantragung im Bürgerbüro oder auf der Internetseite Der neue Personalausweis