Sondernutzungserlaubnis
Wo kann ich Werbeplakate aufhängen oder einen Container aufstellen?
Für die Inanspruchnahme öffentlichen Verkehrsraums (Straßen, Gehwege, Plätze) zu privaten Zwecken (z.B. Plakatierung, Aufstellung eines Containers oder eines Verkaufsstandes) ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich, die der Fachbereich III - Ordnung und Bauen ausstellt. Für die Plakatierung gibt es außerdem eine Satzung der Schloss-Stadt Hückeswagen.
Je nach Art und Umfang der beantragten Erlaubnis werden noch weitere Behörden (Polizei, Straßenverkehrsamt etc.) beteiligt.