Werbeanlage oder Verkaufsstand
Ich möchte eine Werbeanlage oder einen Verkaufsstand aufstellen? Brauche ich eine Genehmigung?
Für derartige temporäre Nutzungen ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich, sofern öffentlicher Verkehrsraum in Anspruch genommen wird. Diese erteilt auf formlosen Antrag der Fachbereich III - Ordnung und Bauen - Abteilung Ordnung.
Zu Genehmigungspflichten bei der dauerhaften Aufstellung von Werbeanlagen kann Ihnen auch der Fachbereich III - Ordnung und Bauen - Abteilung Bauen - Auskunft geben.