Genehmigung für ein Gerüst
Die Außenfassade meines Firmengebäudes muss gereinigt oder gestrichen werden. Hierzu wird ein Gerüst aufgebaut. Ist eine Genehmigung erforderlich? Welche Auflagen muss ich beachten?
Falls das Gerüst im öffentlichen Verkehrsraum (Gehweg oder Fahrbahn) aufgestellt wird, ist eine Genehmigung des Straßenverkehrsamtes des Oberbergischen Kreises erforderlich. Die Antragsvordrucke erhalten Sie auch beim Fachbereich III - Ordnung und Bauen Hier ist man Ihnen auch gerne beim Ausfüllen behilflich.