Auflagen zum Landschafts- und Umweltschutz
Auskünfte zu spezifischen Auflagen zum Umweltschutz bei Ihrem Bauvorhaben können Sie beim Fachbereich III - Ordnunug und Bauen erhalten. Für die Genehmigung zuständige Behörde bei einem Genehmigungsverfahren ist das Umweltamt des Oberbergischen Kreises.