Gleichberechtigung von Mann und Frau
Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin".(Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 2)
Aufgabe der Gleichstellungsstelle ist es, auf kommunaler Ebene Benachteiligungen von Frauen aufzuzeigen, Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln und darauf hinzuwirken, dass in allen Lebensbereichen der Auftrag des Grundgesetzes "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" erfüllt wird.
Arbeitsschwerpunkte
- Gleichstellung im öffentlichen Dienst - Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes/Frauenförderplan
- Gleichstellung im Erwerbsleben
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Soziale Sicherung von Frauen
- Frauen in Partnerschaft und Familie
- Frauen in spezifischen Lebenssituationen
- Frauen und Gesundheit
- Gewalt gegen Frauen und Mädchen
Wie arbeitet die Gleichstellungsbeauftragte?
- Sie ist Anlaufstelle für alle Hückeswagener Bürgerinnen und Bürger, um sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte und Interessen zu unterstützen.
- Innerhalb der Stadtverwaltung setzt sie sich für die Interessen und berufliche Förderung der weiblichen Beschäftigten ein.
- Sie gibt Informationen, Orientierungshilfe und vermittelt Fachberatung
- Sie kooperiert mit Institutionen, Verbänden, Vereinen und Gruppen und greift Gleichstellungsthemen in Veranstaltungen auf.
- Alle Informationen und Gespräche werden vertraulich behandelt.
Hilfetelefon - Gewalt gegen Frauen
Gewalt gegen Frauen - www.hilfetelefon.de

Hilfetelefon: Schwanger und keiner darf es erfahren?
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Hilfetelefon 0800 40 400 20- www.geburt-vertraulich.de
Aktionen
Die Gleichstellungsbeauftragte führt immer wieder Workshops, Seminare und Informationsveranstaltungen durch.
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