Allgemeine Informationen zum Thema Asyl
Wer kann Asyl beantragen?
Nach Artikel 16 a des Grundgesetzes (GG) genießen politisch Verfolgte Asyl. Das Asylrecht wird in Deutschland nicht nur - wie in vielen anderen Staaten - auf Grund der völkerrechtlichen Verpflichtung aus der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) von 1951 gewährt, sondern hat als Grundrecht Verfassungsrang. Es ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländern zusteht.
Wer ist zuständig für die Durchführung des Asylverfahrens in Deutschland?
Zuständig für die Durchführung des Asylverfahrens in Deutschland ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Das Bundesamt prüft die Asylanträge und entscheidet über sie. Der Hauptsitz des Bundesamtes befindet sich in Nürnberg.
Bundesweit gibt es derzeit zusätzlich rund 20 Außenstellen, die für die Bearbeitung der Asylanträge zuständig sind. In jedem Bundesland befindet sich mindestens eine Außenstelle, die sogenannte Erstaufnahmeeinrichtung (EAE). In Nordrhein-Westfalen gibt es z. B. in Dortmund und Bielefeld Außenstellen. Hier erfolgt zunächst eine „Registrierung“ als Asylsuchender sowie eine vorläufige Unterbringung.
Wie wird über die über die Zuteilung von Flüchtlingen entschieden?
Innerhalb von Deutschland werden die Flüchtlinge nach verschiedenen Schlüsseln auf die Bundesländer und Kommunen verteilt.
Königssteiner-Schlüssel:
Hierbei handelt es sich um eine Berechnung zur Ermittlung der Verteilung von Asylantragstellern in die jeweiligen Bundesländer. Es ist ein mathematisches Verfahren auf Grundlage von Steuereinnahmen und Bevölkerungszahlen. Eine Neuberechnung erfolgt jedes Jahr.
Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW (FlüAG):
Das Gesetz regelt die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge in NRW. Die Zuweisung erfolgt durch die Bezirksregierung Arnsberg. Außerdem wird die Landeserstattung an die Kommunen geregelt. Link zum Gesetzestext
Welche Aufgaben hat die Kommune (Hückeswagen)?
Die Stadtverwaltung Hückeswagen ist zuständig für:
- Die Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts
- Ärztliche Versorgung (nur akute Erkrankungen/Schmerzzustände)
Höhe und Form der Leistungen für Asylbewerber und geduldete Personen werden durch das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblLG) geregelt. Alle anderen Aufgaben, die z. B. Aufenthaltstitel, Aufenthaltsbeschränkungen oder Arbeitserlaubnisse betreffen, regelt das Kreisausländeramt in Gummersbach.