Trinkwasser in Großanlagen auf Legionellen kontrollieren
Neue Trinkwasserverordnung fordert Untersuchung auf Legionellen. Kreisgesundheitsamt informiert über Verfahren
Oberbergischer Kreis
Seit dem 1.11.2011 gilt die neue Trinkwasserverordnung. Für Hauseigentümer von gewerblich genutzten Gebäuden, wie Mietwohnungen, mit einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung besteht die Verpflichtung, das Trinkwasser jährlich auf Legionellen untersuchen zu lassen und den Bestand der Anlagen dem Gesundheitsamt anzuzeigen. Bisher bestand diese Pflicht nur für öffentliche Gebäude.
Alle Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Kreisgesundheitsamtes.