Soforthilfen für kleine Unternehmen
Unterstützung des Landes zur Vermeidung von finanziellen Engpässen
Um den Schaden für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen in Folge der Corona-Krise abzufedern, hat der Bund ein Soforthilfeprogramm Corona aufgelegt. Die Landesregierung hat beschlossen, das Angebot des Bundes 1:1 an die Zielgruppen weiterzureichen und dabei zusätzlich den Kreis der angesprochenen Unternehmen noch um die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten zu erweitern.
Alle Informationen sowie den Online-Antrag finden Sie hier.
Beratungen zu den Anträgen erfolgen durch IHK und Handwerkskammer:
Industrie- und Handelskammer zu Köln: Tel. 0221 1640 4444
Handwerkskammer zu Köln: Tel: 0221 2022 - 346 (8:00 - 16:30 Uhr) 0221 2022 -273 (8:00 - 12:00 Uhr)