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Maklergewerbe
Das Betreiben eines Maklergewerbes (Makler, Bauträger, Baubetreuer) bedarf einer Erlaubnis nach der Gewerbeordnung (GewO). Der betroffene Personenkreis ist in § 34c GewO beschrieben.
Anträge können Sie beim Ordnungsamt der Schloss-Stadt Hückeswagen stellen
Die abschließende Bearbeitung (und Erteilung der Erlaubnis) erfolgt jedoch durch den Oberbergischen Kreis in eigener Zuständigkeit.
Siehe aktuelle Gebührenübersicht
§ 34 c Gewerbeordnung
Ihre Ansprechperson
Frau Monika Podszus
monika.podszus(at)hueckeswagen.de 02192/88211 Adresse | Öffnungszeiten | Details