Herzlich Willkommen auf den Webseiten der Stadt Hückeswagen. Hier haben Sie die Möglichkeit, direkt zu Einstiegspunkten in der Webseite zu springen:

Hückeswagen

Diese Seite wurde von www.hueckeswagen.de ausgedruckt. Sämtliche Rechte an Texten, Bildern und anderen Medien liegen bei der Stadt Hückeswagen.

Kontrast:
Schrift:

Zensus 2011

Im Jahr 2011 wird mit dem Zensus eine neue Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung in Deutschland durchgeführt.

Bei dem EU-weiten Zensus 2011 sind in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Erhebungen vorgesehen. Für Deutschland wird dieser Zensus die erste bundesweite Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung seit der Wiedervereinigung sein. Volkszählungen fanden hierzulande zuletzt 1987 im früheren Bundesgebiet und 1981 in der ehemaligen DDR statt. 

Am 29. August 2006 hat das Bundeskabinett in einer Grundsatzentscheidung beschlossen, dass sich Deutschland an dem EU-weiten Zensus 2011 erstmals mit einem weitgehend
regristergestützten Verfahren beteiligen wird.

Diese Methode nutzt hauptsächlich vorhandene Verwaltungsregister; vor allem die Melderegister der Kommunen, Register der Bundesagentur für Arbeit, Dateien zum Personalbestand der öffentlichen Hand sowie Daten der Vermessungsverwaltung mit den Hauskoordinaten. Zur Sicherung der Qualität der Ergebnisse sowie zur Gewinnung von Daten, für die in Deutschland keine Register verfügbar sind , sind ergänzende Haushaltebefragungen vorgesehen.

Außerdem wird es eine postalische Gebäude- und Wohnungszählung geben, denn hierzu existieren keine flächendeckenden Register. Auch wenn der Zensus 2011 damit nicht mehr als Befragung aller Bürgerinnen und Bürger erfolgt, werden die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bei der Vorbereitung und Durchführung auf die Mitwirkung der Kommunen angewiesen sein.

Rechtliche Grundlage für die konkrete Vorbereitung des Zensus 2011 wird das Zensusvorbereitungsgesetz sein. Am 28. März 2007 stimmte das Bundeskabinett dem Entwurf des Gesetzes zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2011 (Zensusvorbereitungsgesetz 2011) zu. Das Zensusvorbereitungsgesetz befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung, die Verabschiedung ist geplant. 

Warum braucht Deutschland einen neuen Zensus?

Ein Zensus ist die zentrale statistische Erhebung zur Ermittlung. wie viele Menschen
in einem Land in einer Kommune leben, wie sie wohnen und arbeiten. Der Zensus ist auch eine statistische Bestandsaufnahme zu Personen, Haushalten, Wohnungen und Gebäuden. Die Zensusergebnisse sind deshalb so wertvoll, weil sie die Grundlage für eine Vielzahl von politischen und wirtschaftlichen Planungen und Entscheidungen sind. Das Spektrum der Nutzer ist somit groß: Politische Entscheidungsträger in der Europäischen Union, im Bund, in den Ländern und den Kommunen fragen ebenso Zensusergebnisse nach wie Vertreter der Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft sowie Bürgerinnen und Bürger.
Ein zentrales Ergebnis des Zensus ist die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen.
Sie sind von erheblicher Bedeulung für zahlreiche politische und gesellschaftliche Bereiche. Nach ihnen werden die Wahlkreise eingeteilt, im Länderfinanzausgleich und in den kommunalen Finanzausgleichssystemen die Zahlungen vorgenommen und sie spielen unter anderem bei der Verteilung von EU-Mitteln für Förderregionen eine entscheidende Rolle. Wie bei der Volkszählung 1987 im früheren Bundesgebiet kann es nach dem Zensus zu deutlich anderen Ergebnissen und Verteilungen aufgrund von neu festgestellten amtlichen Einwohnerzahlen kommen.
Sollen die Zuordnungen gerecht erfolgen, bedarf es verlässlicher Zahlen. Auch für die Planung von Schulen, Krankenhäusern und Einrichtungen für ältere Menschen sind Zensusergebnisse eine unverzichtbare Datengrundlage. Die Daten zur demografischen und sozioökonomischen Struktur der Bevölkerung sowie zu deren Erwerbs- und Wohnsituation basieren in Deutschland aktuell auf Fortschreibungen der letzten Volks- und Wohnungszählungen aus den Jahren 1987 und 1981. Seither wird zum Beispiel die amtliche Einwohnerzahl anhand der Zahl der Geburten, der Sterbefälle und der Zu- und Fortzüge fortgeschrieben . Im Laufe der Jahre nehmen dabei UngenaUigkeiten zu.
Diese treten in den Fortschreibungen zum Beispiel auf, wenn Menschen Deutschland dauerhaft verlassen, sich aber bei den Behörden nichl abmelden. Deshalb ist von Zeit zu Zeit ein neuer Zensus notwendig, um Fortschreibungen ebenso wie auf dem Zensus basierende Stichproben wieder auf eine neue, verlässliche Basis zu stellen.
Neben den Bevölkerungszahlen müssen auch die Daten zum Erwerbsleben sowie zum Wohnungsbestand und zu den Wohnungsausstattungen auf eine neue Basis gestellt werden - auch das kann nur ein Zensus leisten. 

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite zum Zensus 2011