Sondernutzungserlaubnis
Wo kann ich Werbeplakate aufhängen oder einen Container aufstellen?
Für die Inanspruchnahme öffentlichen Verkehrsraums (Straßen, Gehwege, Plätze) zu privaten Zwecken (z.B. Plakatierung, Aufstellung eines Containers oder eines Verkaufsstandes) ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich, die der Fachbereich II - Leistungs- und Ordnungsverwaltung ausstellt.
Je nach Art und Umfang der beantragten Erlaubnis werden noch weitere Behörden (Polizei, Straßenverkehrsamt etc.) beteiligt.







