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Hückeswagen

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Dichtigkeitsprüfung für private Abwasserleitungen

Undichte Abwasserleitungen verursachen erhebliche ökologische und volkswirtschaftliche Schäden. Seit vielen Jahren sind daher die Gemeinden dazu verpflichtet, ihr Kanalnetz regelmäßig auf Dichtigkeit zu überprüfen und ggf. zu sanieren.

Diese Verpflichtung zum ordnungsgemäßen Betrieb von Abwasserleitungen wurde mit der Neufassung des Landeswassergesetzes auch auf Privateigentümer und deren Grundstücksanschlussleitungen ausgedehnt.

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass bis spätestens zum 31.12.2015 eine Dichtheitsprüfung für im Erdreich  oder unzugänglich verlegte Schmutz- oder Mischwasserleitungen durch den Eigentümer der Leitung durchzuführen ist. Diese Prüfung ist in Abständen von höchstens 20 Jahren zu wiederholen. 

Mehr Informationen hierzu auf der Internetseite des Ministeriums für Natur, Umwelt und Naturschutz NRW 

Die Rechtsgrundlagen zur Dichtigkeitsprüfung finden Sie auf der Internetseite "Bürgerinfo-Abwasser".

Das Formular "Bescheinigung über das Ergebnis der Dichtigkeitsprüfung gem. § 61a LWG NRW" können Sie hier herunter laden.

Grundstücksentwässerung