Dichtigkeitsprüfung für private Abwasserleitungen
Undichte Abwasserleitungen verursachen erhebliche ökologische und volkswirtschaftliche Schäden. Seit vielen Jahren sind daher die Gemeinden dazu verpflichtet, ihr Kanalnetz regelmäßig auf Dichtigkeit zu überprüfen und ggf. zu sanieren.
Diese Verpflichtung zum ordnungsgemäßen Betrieb von Abwasserleitungen wurde mit der Neufassung des Landeswassergesetzes auch auf Privateigentümer und deren Grundstücksanschlussleitungen ausgedehnt.
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass bis spätestens zum 31.12.2015 eine Dichtheitsprüfung für im Erdreich oder unzugänglich verlegte Schmutz- oder Mischwasserleitungen durch den Eigentümer der Leitung durchzuführen ist. Diese Prüfung ist in Abständen von höchstens 20 Jahren zu wiederholen.
Die Rechtsgrundlagen zur Dichtigkeitsprüfung finden Sie auf der Internetseite "Bürgerinfo-Abwasser".







