Gewerbeflächen
Im Stadtgebiet von Hückeswagen sind rd. 60 ha Fläche tatsächlich gewerblich genutzt. Davon befinden sich die größten zusammenhängenden Gewerbe- und Industriegebiete im Innenstadtbereich zwischen der B 237 und der Wupper, in Kobeshofen, in Winterhagen / Industriestraße und im Bereich An der Schlossfabrik / Kleineichen.
Ein neues Gewerbegebiet - West 2-Winterhagen - mit rund 40 ha Gewerbefläche wird derzeit im Bereich zwischen Winterhagen und Scheideweg an der westlichen Gemeindegrenze mit unmittelbarer Anbindung an die B 237 erschlossen.
Gewerbegebiet West 2
Das neue Gewerbegebiet West 2 - Winterhagen/Scheideweg stellt sich vor
Das Gewerbegebiet West 2 (Winterhagen/Scheideweg) liegt im Westen von Hückeswagen, direkt an der Bundesstraße B 237 und der Landstraße L 101. Es ist das größte zusammenhängende Gewerbegebiet in Hückeswagen und in unterschiedliche Zonen für Gewerbe- und Industriebetriebe eingeteilt.
Daten und Fakten
Größe des Gewerbegebietes: | d. 35 ha |
zur Verfügung stehen noch: | rd. 10 ha (Mai 2009) |
Gebietsausweisung: | GI/GE-Gebiet |
größte verfügbare Fläche: | 30.000 qm |
kleinste verfügbare Fläche: | 800 qm |
Kaufpreis: | € 43,50/qm |
Versorgungsinfrastruktur (Gas, Wasser, Strom): | € 7,70/qm |
Grundflächenzahl: | 0,8 |
Geschossflächenzahl: | 2,4 |
bebaut: | nein |
Gleisanschluss: | nein |
ÖPNV-Anschluss: | ja |
Die Vermarktung der Flächen erfolgt durch die HEG Hückeswagener Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG.
Die Grundstücke werden nach Bedarf gebildet, so dass eine sehr hohe Flexibilität besteht. Es haben sich bereits zahlreiche Firmen angesiedelt sowohl aus dem produzierenden Bereich als auch aus Handwerk, Handel und Dienstleistung.
Neben den eigenen Flächen können wir auch Kontakte mit privaten Eigentümern herstellen, die vorhandene Gebäude verkaufen oder vermieten.
Sprechen Sie uns an und vereinbaren einen unverbindlichen Besprechungs- oder Besichtigungstermin mit uns.
Downloads
Folgende (PDF) Dokumente stehen zum Download zur Verfügung:
Allgemeine Verkaufsbedingungen (Stand: 10/2011 - PDF)











